Stadtratsantrag Plakatierungsbeschränkung

Antrag: Tafelplakatierung im Wahlkampf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerteig,               

der Stadtrat möge beschließen:
Für Wahlwerbung für Parteien zur Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkstagswahl sind bei den Tafelplakatierungen die Menge auf 100 Standorte (1 Standort wäre dann auch ein Doppelplakat oder ein Dreiecksständer) zu begrenzen.
Für Wahlwerbung für Parteien und Wählergruppierungen zur Kommunalwahl sind bei den Tafelplakatierungen die Größe bis DIN A1 und die Menge auf 150 Standorte zu begrenzen.

Begründung:
Wahlwerbung und Wahlinhalte werden mittlerweile durch viele anderen Kanäle und immer häufiger auf den Sozialen Medien transportiert. Somit werden Bürger:innen umfangreich zu den Wahlen informiert. Die Reduzierung der analogen Wahlwerbung in unseren Straßen wäre ein positives Beispiel für die Vorteile der Digitalisierung um damit personelle und materielle Ressourcen zu schonen. Das wünschen sich auch Bürger:innen, die in vielen Gesprächen in der Begrenzung der Plakatmengen einen Beitrag zur Aufwertung unseres Stadtbildes und eine Reduzierung der anfallenden Müllmenge sehen.

Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
             
Michael Dorant

so ist es ...

Veröffentlicht in Allgemein, Antrag, aus dem Stadtrat.