Verkehrsversuch Tempo 30 – Antrag zur Stadtratssitzung

4.12.2020, von: Ina Sinterhauf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellt die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag an den Stadtrat zu Coburg:

Der Stadtrat zu Coburg möge beschließen: Die Stadt Coburg bewirbt sich in Abstimmung mit den übergeordneten Verkehrsplanungsstellen um die Teilnahme an einem Verkehrsversuch „flächendeckende Einführung von Tempo-30 in der Stadt“. Im Rahmen dieses Versuchs ist es möglich, Anordnungen generell und unabhängig vom Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage zu erlassen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 der StVO).

Alle bereits eingerichteten Tempo-20-Zonen im Stadtgebiet bleiben auch bei einer Teilnahme am Verkehrsversuch erhalten. Auf der B4 ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorzusehen. Einzelne Ausnahmen von der Tempo-30-Regelung können geprüft werden.

Es ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten Jahren die Rechtslage dahingehend grundlegend ändern wird, sodass die Einführung von Tempo 30 für die Kommunen leichter möglich wird. Coburg soll aber bereits heute vorangehen und die Möglichkeiten des Verkehrsversuchs ausschöpfen.

Begründung:

Die Umsetzung von Tempo 30 ist ein Beitrag zur Verkehrssicherheit, vor allem für die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Da sich diese nicht durch passive Sicherheitseinrichtungen schützen können, müssen Unfallfolgen durch andere Möglichkeiten reduziert werden. Ein wichtiger Parameter ist die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, denn mit dem Anstieg der Geschwindigkeit geht ein überproportionaler Anstieg der Bewegungsenergie einher. Studien zeigen, dass durch die Absenkung der Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h das Risiko tödlicher Unfälle um ca. 80 % reduziert wird.

Da es in Coburg insbesondere für Radfahrer*innen im Stadtgebiet noch zahlreiche Gefährdungsbereiche gibt und angedachte Maßnahmen wie Radwegebau, Entzerrung der Verkehrsführung, etc. noch mehrere Jahre zur Umsetzung benötigen werden, stellt eine Reduktion der erlaubten Fahrgeschwindigkeit bereits kurzfristig eine effektive und zügiger umsetzbare Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dar.

Die Umsetzung von Tempo 30 ist ein Beitrag zum Lärm- und Immissionsreduktion und damit zum Gesundheitsschutz der Bürger*innen. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung werden verkehrsbedingte Emissionen wie Feinstaub oder Stickoxide reduziert.
Eine verringerte Verkehrsgeschwindigkeit bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer*innen aber auch weniger Stress , weil der Verkehrsfluss homogener wird und weniger Bremsvorgänge notwendig sind. Das geht einher mit einer nur minimalen Erhöhung der Fahrtdauer (auf eine Strecke von 5 km ca. 1-2 Minuten).

Die Umsetzung von Tempo 30 ist durch die erhöhte Verkehrssicherheit ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, weil es mehr Menschen erleichtert, auf innerstädtischen Wegen auf das Auto zu verzichten und statt dessen das Fahrrad zu nutzen oder zu Fuß zu gehen.

Die Umsetzung von Tempo 30 ist im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur Verbesserung von Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz, Umwelt- und Klimaschutz relativ schnell und kostengünstig umsetzbar und damit sehr effektiv. Im Rahmen eines zeitlich begrenzten Verkehrsversuchs wird die Maßnahme wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Die Einführung von Tempo 30 im Stadtgebiet wäre zudem aber auch ein innovatives Aushängeschild. Denn in vielen Städten aller Größenordnungen wird bereits an der Umsetzung von flächendeckendem Tempo 30 gearbeitet. Vorreiter wie Wien, Basel, Aachen und Freiburg finden immer mehr Nachahmer.

Veröffentlicht in Antrag, aus dem Stadtrat, Mobilität / Verkehr, Stadtpolitik.