SCHUTZ DER GRÜNEN LUNGEN DURCH VERLEIHUNG DES SCHUTZES NACH §12 ABS. 1 BAYNATSCHG (WIE HOFBRÄUGRUND)
Antragsteller: Vorstand B’90 Die Grünen Coburg
Antrag an die Jahreshauptversammlung von Bündnis 90 / Die Grünen KV Coburg-Stadt
Die Jahreshauptversammlung der Grünen Coburg möge folgenden Antrag beschließen:
Coburg verfügt heute noch über eine Handvoll unverbauter Grünschneisen, die vom Stadtrand kühle und unverschmutzte Luft in die Wohngebiete und Innenstadt befördern. Vor über 20 Jah-ren hat ein erfolgreiches Bürgerbegehren bewirkt, dass der Hofbräugrund am 23. April 1999 unter Naturschutz gestellt wurde. Ziel dieses Antrags ist es, politisch Einfluss darauf zu nehmen, dass auch die anderen Grünen Lungen der Stadt unter Naturschutz gestellt werden. Die Gebiete sind nicht nur schön anzusehen, sondern wirken aktiv gegen die immer spürbareren Folgen der fortschreitenden Erderwärmung für das Stadtklima.
Als Beispiele könnten folgende Gebiete in Coburg gemäß §12 Abs. 1 BayNatSchG unter Naturschutz gestellt werden:
- Postgrund
- Kürengrund (Schloss Hohenfels), Sonneberger Straße
- Kanzelsgrund
- Probstgrund/Weinstraße
- Festungsberg Richtung Hahn- und Köcherweg und Hofgarten
- Itzverlauf durch die Stadt
- Wirtsgrund
- Adamiberg
- Mühlgraben/Ahorner Berg
- Eckardtsberg
Der Schutz des Gesetzes soll der Natur und dem Wohlbefinden der Coburger Bürger*innen dienen.
Begründung:
Die Festsetzung von Naturschutzgebieten kommt in Zeiten fortschreitender Erderwärmung einer Definition von natürlichen Lebensadern gleich, die auch künftig die Lebensqualität in der Stadt Coburg zur warmen Jahreszeit erhalten helfen soll. Gleichzeitig sind die lieblichen Gründe und Täler, die um die Innenstadt herum angeordnet sind, charakteristisch für die Stadt und ihre Schönheit. Sie verzahnen den städtischen mit dem natürlichen Lebensraum und sind Naherholungsgebiete direkt vor den Haustüren der Coburger*innen.