4.12.2020, von: Ina Sinterhauf
Der Stadtrat zu Coburg möge beschließen: Die Stadt Coburg bewirbt sich in Abstimmung mit den übergeordneten Verkehrsplanungsstellen um die Teilnahme an einem Verkehrsversuch „flächendeckende Einführung von Tempo-30 in der Stadt“. Im Rahmen dieses Versuchs ist es möglich, Anordnungen generell und unabhängig vom Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage zu erlassen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 der StVO).
…
Kategorie-Archive: Mobilität / Verkehr
Antrag Tempo 30
Antrag des Vorstands zu Tempo 30 im Stadtgebiet.