Liebe Mitglieder!

Wir laden euch als stimmberechtigte Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung am 14.11. um 18.30h im Münchner Hofbräu ein. Neben einem Rückblick auf die Aktionen im vergangenen Jahr und die Erfolge unserer Arbeit (ja, gab es :)) werden wir viele Vorstandsplätze neu wählen und hoffen auf rege Beteiligung von euch. 

Geplante Tagesordnung:

1. Begrüßung sowie Feststellung der Anwesenheit, Wahlberechtigung und Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung

3. Bericht der Vorstandssprecherinnen über Aktivitäten des vergangenen Jahres

4. Bericht der Grünen Jugend über Aktivitäten des vergangenen Jahres

5. Bericht der AGs (AG Frauen, AK Verkehr, AG Wir in Coburg)

6. Bericht der Fraktion im Stadtrat

7. Bericht des Kassiers

8. Bericht der Kassenprüfer*innen

9. Entlastung des Vorstands

10. Jahresfinanzplan 2024/25

11. Anträge (Satzungsänderung – Mitarbeit im Vorstand als Beisitzer*in auch möglich für Fraktionsmitglieder)

12. Wahl des Wahlvorstands

13. Wahl des Vorstands (2 Vorstandssprecher*innen, 1 Schriftführer*in, 1 Kassier*in, 5 Beisitzer*innen)

14. Wahl des*der Kassenprüfers*in

15. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für BDK, LDK, kleiner Parteitag sowie Bezirksversammlung

16. Sonstiges

Außerdem haben wir eine Satzungsänderung entworfen, die ein paar unglückliche Formulierungen in unseren Augen verbessert, pragmatisch ist und uns mehr Handlungsspielraum gibt. Unser Vorschlag zur Satzungsänderung, der an der Sitzung noch verändert werden kann und über den abgestimmt werden muss, ist der folgende: 

Vorschlag der Satzungsänderung von KV Coburg Stadt - Bündnis 90/Die Grünen - fett gedruckt sind die vorgeschlagenen Änderungen.

Bisher Neu
§ 5 Absatz 5: Die Kreisversammlung ist vom Kreisvorstand mindestens einmal im Jahr mit einer Frist von zwei Wochen (Datum des Poststempels) unter Vorlage einer vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. §5 Absatz 5: Die Kreisversammlung ist vom Kreisvorstand mindestens einmal im Jahr mit einer Frist von zwei Wochen (Datum des Poststempels) unter Vorlage einer vorläufigen Tagesordnung einzuberufen.
§6 Absatz 1:

Der Kreisvorstand besteht aus einer Vorstandssprecherin und einem Vorstandssprecher, die gleichberechtigt sind, sowie einem schriftführendem Vorstandsmitglied und dem Kassier/der Kassierin. Es gilt die Quote von mindestens 50% Frauen in Vorstandsämtern.

§6 Absatz 1

Der geschäftsführende Kreisvorstand besteht aus zwei VorstandssprecherInnen, die gleichberechtigt sind - davon ist ein Platz für Frauen reserviert und der andere ein offener Platz – sowie einem schriftführenden Vorstandsmitglied und dem Kassier/der Kassierin. Es gilt die Quote von mindestens 50% Frauen in Vorstandsämtern.

 

§6 Absatz 2:    Daneben können bis zu einem Neuntel der Mitglieder als BeisitzerInnen gewählt werden, maximal jedoch sechs Personen. Diese sind Mitglieder des Kreisvorstandes und als solche stimmberechtigt. Es gilt die Quote von mindestens 50% Frauen als BeisitzerInnen. §6 Absatz 2:    Daneben können bis zu einem Neuntel der Mitglieder als BeisitzerInnen gewählt werden, maximal jedoch sechs Personen. Diese sind Mitglieder des Kreisvorstandes und als solche stimmberechtigt.

Insgesamt muss der Vorstand mit mindestens 50% Frauen besetzt sein.

§6 Absatz 9)    MandatsträgerInnen dürfen nicht dem Kreisvorstand angehören §6 Absatz 9: MandatsträgerInnen dürfen nicht dem geschäftsführenden Kreisvorstand angehören.
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