Antrag: Klimaneutrale Verwaltung bis 2030

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerteig,

Am 23. November 2020 verabschiedete der Landtag das Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG). Darin ist u. a. eine Handlungsempfehlung für Kommunen definiert. Diese nimmt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Coburg auf und stellt folgenden Antrag:

Der Stadtrat der Stadt Coburg möge beschließen:

  1. Die Stadt Coburg nimmt die Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, übernimmt die Empfehlung aus Artikel 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und strebt an, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dies in allen Verwaltungsbereichen der Stadt Coburg sowie ihm unterstellten und zur Stadt Coburg gehörigen Eigenbetrieben umzusetzen.
  3. Jährlich in jeder Mai-Stadtratssitzung wird evaluiert, wie weit die Fortschritte in Richtung klimaneutrale Kommune sind. Im Stadtrat soll dann entschieden werden, ob der eingeschlagene Weg zielführend ist oder ob noch größere Anstrengungen unternommen werden müssen.
  4. Die Kommune soll über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie die Aufgaben des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel aufklären und das Bewusstsein für die Mitwirkung des Einzelnen fördern. Dazu werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Informationsmöglichkeiten angeboten und beworben.

Begründung:

Der Klimareport 2021 für Bayern zeigt deutlich die dramatischen Klimafolgen, die sich in naher Zukunft weiter zuspitzen werden. Zum Erhalt der Lebensgrundlagen in Bayern sind deshalb, wie auch im Klimaschutzgesetz formuliert, entschiedene Anstrengungen im Klimaschutz notwendig.

In Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) geht es dabei auch um die Vorbildfunktion des Staates:

(1) Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Staatliche Grundstücke, insbesondere Wald- und Moorflächen sowie Gewässer in staatlicher Unterhaltslast, werden in Übereinstimmung mit den Zielen dieses Gesetzes bewirtschaftet.

(2) Die staatlichen Erziehungs- und Bildungsträger sollen über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie die Aufgaben des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel aufklären und das Bewusstsein für die Mitwirkung des Einzelnen fördern. In Absatz

(3) werden die Kommunen aufgefordert ebenfalls bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen:

Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend der Abs. 1 und 2 zu verfahren.

Eine klimaneutrale Verwaltung mit Zielbild 2030 wäre für die Stadt Coburg ein weiterer Punkt zur Konkretisierung des in der Stadtratssitzung vom 22.07.2021 beschlossenen Aktionsplanes für eine nachhaltige und klimafreundliche Stadtent­wicklung. Zudem wäre es ein positives Signal an die Öffentlichkeit die Aufforderung des Freistaates Bayern aufzunehmen und auch bei uns in der Stadt Coburg umzusetzen.

Kevin Klüglein, Michael Dorant, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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